Rechtsmittel

Rechtsmittel

Das Verfahrensrecht und die Gerichtsorganisation sind durch eine große Anzahl von RechtsmitteIn gekennzeichnet, von denen in der Rechtspraxis eingehend und umfangreich Gebrauch gemacht wird. Die Einlegung eines Rechtsmittels hat zwei Wirkungen: Über die angefochtene Entscheidung entscheidet die höhere Instanzund die Einlegung eines Rechtsmittels schiebt den Eintritt der formellen Rechtskraft hinaus.

Diese Rechtsmittel sind: die Berufung (§§511-544 ZPO), die Revision (§§545-566 ZPO) und die Beschwerde (§§567-577 ZPO). Das Rechtsmittel muß statthaft sein, also überhaupt in Betracht kommen. Außerdem muß der Rechtsmittelkläger durch die angefochtene Entscheidung beschwert sein. Der Beschwerdewert in vermögensrechtlichen Streitigkeiten muß erreicht sein (bei Berufungen mehr als 1200, - DM, bei Revisionen mehr als 40000, - DM). Die für das einzelne Rechtsmittel vorgesehenen Fristen und Formen müssen eingehalten sein. Die angefochtene Entscheidung darfnur im Rahmen des Antrags geändert werden. Ein angefochtenes Urteil kann daher nicht zum Nachteil des Rechtsmittelführers geändert werden.

Berufung, Revision, Beschwerde

Berufung

Allgemein eröffnet ist das Rechtsmittel der Berufung mit dem Ziel einer umfassenden Nachprüfung des angefochtenen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Über die Berufung entscheidet das nächsthöhere Gericht. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit entscheidet über vom Amtsgericht entschiedene erstinstanzliche Streitigkeiten als Berufungsgericht das Landgericht, gegen die Entscheidungen des Landgerichts das Oberlandesgericht; entsprechendes gilt für die Strafsachen, soweit eine Berufung statthaft ist. Gegenüber einer uneingeschränkten Zulassung sind jedoch mit Rücksicht auf die Belastung der Gerichte im Laufe der Zeit teilweise Beschränkungen eingeführt worden sowohl hinsichtlich der Zulässigkeit neuen tatsächlichen Vortrages (Rechtzeitigkeit) als auch nur mit der Einreichung einer gewissen Höhe des Streitwertes - hier auch mit der Möglichkeit einer ausdrücklichen Berufszulassung.

Die Berufung muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Einreichung einer Berufungsschrift eingereicht werden. Die Berufung ist frist- und formgerecht zu begründen. Der Rechtsstreit wird im Berufungsverfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht neu verwandelt. Neue Tatsachenbehauptungen und Beweismittel dürfen allerdings nur unter Einschränkungen vorgetragen werden. Bei Unzulässigkeit wird die Berufung verworfen. Wenn sie nicht begründet ist, erfolgt Zurückweisung durch Urteil. Ist sie zulässig und begründet, wird das erstinstanzliche Urteil abgeändert und durch eine neue Entscheidung ersetzt. Bei Verfahrensfehlern kommt eine Zurückweisung in das erst­instanzliche Gericht in Betracht.

Revision

Im Rahmen der Revision werden Berufunesurteile der Oberlandesgerichte allein in rechtlicher Hinsicht geprüft. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof. Die Revision ist nur zulässig im Urteil des Oberlandesgerichts. Ohne besondere Zulassung ist sie zulässig, wenn in vermögensrechtlichen Streitigkeiten der Wert der Beschwerde 60 000, - DM übersteigt oder wenn es sich um die Unzulässigkeit der Berufung handelt. Als Revisionsgrund kommt nur eine Rechtsverletzung in Betracht. Die Revision kann als unzulässig verworfen werden. Bei Unbegründetheit entscheidet der Bundesgerichtshof selbst oder verweist die Sache an die Berufungsinstanz zurück.

Beschwerde

Die Beschwerde ist immer dann statthaft, wenn sie ausdrücklich zugelassen ist. Sie ist femer statthaft gegen Entscheidungen, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Eine Beschwerdefrist gilt regelmaßig nicht. Gegen die Entscheidungen des Beschwerdegerichts kann weitere Beschwerde eingelegt werden wenn sie einen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält.

Messerschmidt „Deutsche Rechtspraxis", München 1991

Vokabeln

1. Rechtsmittel n -s, - (gegen, Akk) - средство обжалования

ein Rechtsmittel einlegen - обжаловать

2. Berufung f - апелляция

Berufungsschrift f - письменная апелляция; die Berufung einreichen - подать апелляцию; Berufungsgrund m - основание для апелляции

3. Revision f - пересмотр (дела)

Revisionsantrag m - ходатайство о пересмотре (дела)

Revisionsbegründung f - обоснование жалобы, поданной в порядке пересмотра (дела)

Revisionsgrund m - основание для пересмотра (дела)

4. Beschwerde f - жалоба

5. allerdings adv - конечно, разумеется, правда

6. Nachprüfung f - проверка, перепроверка

7. gelten vi

1) действовать, иметь силу (geltendes Recht)

2) gelten (als, Nom; für, Akk) - считаться кем-либо, каким-либо

3) gelten (für, Akk) - относиться к кому-либо, чему-либо (das gilt nur für Strafsachen)

4) gelten + Infinitiv - нужно (сделать что-либо) (Jetzt gilt es, die Berufung einzulegen)

8. allgemein adj. - общий, всеобщий; im allgemeinen adv - в общем

9. zulassen vt - допускать; zulässig adj - допустимый;

Zulassung - допуск; Zulässigkeit f - допустимость

10. erfolgen vi (s) - производиться, осуществляться (Nachprüfung)

Texterläuterungen

1. statthaft adj - допустимый (для обжалования, опротестования)

2. verwerfen vt (falls unzulässig) - зд. не рассматривать

3. Belastung f - загрузка, загруженность

4. Verfahrenfehler m - ошибка в судопроизводстве

Übungen zum Text

ÜBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen.

1. Von welchen Rechtsmittein wird in der Praxis umfassend Gebrauch gemacht?

2. In welchen Fällen können gerichtliche Entscheidungen durch Rechtsmit­tel angefochten werden?

3. Welche Gerichte entscheiden über die Berufung?

4. Welche Beschränkungen wurden für die Berufung wegen der hohen Bela­stung der BRD-Gerichte eingelegt?

5. Wie und wann kann die Berufung eingelegt werden?

6. Welche Rechtsfolgen hat die Berufung? Wodurch unterscheidet sich die Berufung von der Revision?

ÜBUNG 2. Übersetzen Sie den Text 2 schriftlich.

ÜBUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortgruppen. Bilden Sie Sätze.

Ein Gericht höherer Instanz anrufen; die Berufung wegen der Entscheidung der ersten Instanz einlegen; die Berufungsschrift einreichen; den Eintritt der Rechtskraft aufschieben; die Entscheidung anfechten; die vorgesehenen Fristen einhalten; die Entscheidung im Rahmen des Antrags ändern; das Urteil nachprüfen; die Berufung begründen; durch eine neue Entscheidung ersetzen; den Rechtsstreit neu verhandeln; an das erstinstanzliche Gericht zurückweisen; das Urteil in rechtlicher Hinsicht überprüfen; über vermögensrechtliche Streitigkeiten entscheiden; das Recht verletzen; die Beschwerde einreichen; einen neuen Beschwerdegrund enthalten.

ÜBUNG 4. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen. Prüfen Sie Ihre Kenntnisse.

обратиться в суд следующей инстанции; подать апелляцию на решение суда первой инстанции; подать апелляцию (документ); отодвинуть срок вступле­ния в законную силу; соблюдать предписанные сроки: изменять только в пре­делах ходатайства; проверять судебное решение; допускать апелляцию; достигнуть определенной цены иска; обосновать апелляцию; заменить новым ре­шением; провести новое разбирательство по делу; вернуть дело в суд первой инстанции; перепроверить решение в правовом отношении; выносить реше­ния по имущественным спорам; нарушить право; подать жалобу; содержать новое основание для жалобы

ÜBUNG 5. Ergänzen Sie die folgenden Sätze. Verwenden Sie die Wortgruppen der Übung 3.

1. Die Lage ist dadurch gekennzeichnet, daß... - Положение харак­теризуется тем, что...

2.Es hat sich herausgestellt,daß... - Выяснилось, что...

3.Hinzu kam, daß... - К этому добавилось, что...

ÜBUNG 6. Übersefzen Sie die folgenden Wortgruppen. Beachten Sie die fettgedruckten Adjektive.

das nächsthöhere Gericht; über erstinstanzliche Streitigkeiten entscheiden; die frist- und formgerechte Berufung; der neue tatsächliche Vortrag; die vom Amtsgericht entschiedene Streitigkeit; die formelle Rechtskraft; die rechtshängige Zivilsache

ÜBUNG 7. Übersetzen Sie die folgenden sub>stantive.

der Rechtsmittelkläger; der Rechtsmittelführer; das Berufungsgericht; die Tatsachenbehauptungen; das Berufungsurteil; die Beschwerdefrist; der Prozeßstoff; der Parteiantrag; der Sachverhalt; der Tatbestand; der Beschwerdewert; die Berufungszulassung

GRAMMATIK. ÜBERSETZUNGSREGELN

Трудные случаи перевода распространенных причастных определений (Erweiterte Partizipialgruppen)

а) Если существительное имеет несколько распространенных причаст­ных определений, то перевод следует начинать с определения, стоящего не­посредственно перед существительным, например:

Die in der vor kurzem stattgefundenen Tagung des Bundestages gefaßten Beschlüsse - решения, приняты на проходившей недавно сессии бундестага

б) Если в распространенном причастном определении отсутствует су­ществительное, к которому относится причастие, то оно восполняется на основании контекста, например:

Die vom zweitinstanzlichen Gericht getroffene Entscheidung in der Sache ist besser begründet, als die im erstinstanzlichen Gericht gefaßte - решение по делу, вынесенное судом второй инстанции, лучше обосновано, чем решение, вынесенное судом первой инстанции.

в) Существительное, к которому относится распространенное причастное определение, может не иметь артикля или заменявшего его слова. В этом слу­чае следует сделать грамматический анализ предложения, чтобы определить, какие слова входят в причастное определение, например:

Mit einem Rechtsmittel angefochtene Entscheidungen werden im zuständigen zweitinstanzlichen Gericht überprüft. - Обжалованные в допустимой для данных обстоятельств форме решения проверяются в соответствую­щем суде второй инстанции.

ÜBUNG Übersetzen Sie die folgenden Sätze.

1. Der Bundesrat hat folgende Aufgaben und die ihnen entsprechenden Befugnisse wahrzunehmen. 2. In den im vor kurzem veröftentlichten Gesetz besonders genannten Fällen ergeht die Entscheidung durch Beschluß. 3. Das den normalen Verlauf des Zivilverfahrens abschließende Stadium ist der Eriaß der gerichtlicnen Entscheidung über den vom Klager gemachten Anspruch. 4. Die am 20. April eihgegangene das zivilrechtliche Verfahren einleitende Klage wurde im Landgericht geprüft. 5. Nach ausreichender Klärung des von den Parteien vorgetragenen Sachverhalts wurde die Entscheidung gefällt. 6. Der Vorsitzende hat vom Gericht in der mündlichen Verhandlung gefällte Entscheidungen zu verkünden. 7. Der durch eine von beiden Parteien angesfrebte Einigung beigelegte Rechtsstreit ist zu Ende. 8. Die über die mit einem Rechtsmittel angefochtene Entscheidung entscbeidende höhere Instanz prüft die Tatsachen nur in rechtlicher Hinsicht.

Список литературы

Для подготовки данной применялись материалы сети Интернет из общего доступа